Hochschulwahl ist jedes Jahr – aber diesmal hat sich vieles verändert. Das Semester im Home-Office wird durch eine Wahl ergänzt, die ebenfalls von zu Hause stattfindet. Die Hochschulwahl 2020 wird als reine Briefwahl stattfinden. Bei den zu besetzenden Gremien hat sich dagegen nichts getan – wie jedes Jahr bleibt es aber kompliziert. Wir erklären, für was und wen ihr da euer Kreuz macht.
Wann findet die Wahl statt?
Die Unterlagen wurden am 25. Juni verschickt, sollten also inzwischen bei euch angekommen sein, sofern ihr nicht im Ausland studiert. Bis zum 22. Juli um 18 Uhr muss eure Stimme abgegeben sein. Das geht klassisch per Post oder direkt per Einwurf in den Briefkasten der ZUV. Ergebnisse gibt es frühestens ab dem Abend des 23. Juli auf der Uni-Website.
Was wird gewählt?
Jeder Studierende nimmt an vier verschiedenen Wahlen teil. Insgesamt werden sogar neun Abstimmungen durchgeführt. Sechs davon sind aber für die einzelnen Fakultätsräte, bei denen man nur in seinem eigenen Bereich mitbestimmen darf. Pro Fakultät werden zwei Studierendenvertreter entsandt. Und da die Anzahl der Vertreter immer die Anzahl der Stimmen bestimmt, könnt ihr zwei Stück vergeben.
Die restlichen drei Wahlen finden universitätsweit statt. Zum einen die für drei Senats- und zwei Hochschulrats-Vertreter*innen. Die beiden Gremien haben dabei unterschiedliche Aufgaben: „Neben der Hochschulleitung ist der Senat das letztlich entscheidende Organ. Er erlässt beispielsweise die Grundordnung oder Prüfungsordnungen. Man könnte ihn auch als Gemeinderat der Uni bezeichnen“, meint Dominik Möst, der die Jusos dort vertritt. Der Hochschulrat ist dagegen eher auf die langfristige Entwicklung fokussiert: „Der Rat ist das richtungsweisende Gremium der Universität“, sagt Paul Neumaier. Er ist aktuell Hochschulrats-Mitglied für die Grüne Hochschulgruppe und gleichzeitig Vorsitzender des Studierendenparlaments (StuPa): „Dieses Semester wurde beispielsweise über die Entwicklung der Studierendenzahlen und den neuen Campus Kulmbach beraten“.
Bei der dritten allgemeinen Wahl werden zwölf sonstige Vertreter im StuPa bestimmt. Wie der Name aber schon andeutet, sind sie nicht die einzigen Mitglieder des Parlaments. Denn auch die Senats- und die Hochschulrats-Abgeordneten haben einen Sitz dort – genauso wie die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat. Bei sechs Fakultäten mit jeweils zwei Sitzen, zwei Hochschulrats-, drei Senatsabgeordneten und zwölf zusätzlichen Abgeordneten zählt das StuPa insgesamt 29 Mitglieder.
Eure Stimmen dürft ihr wie bei der Kommunalwahl frei auf die Kandidierenden verteilen und maximal drei Stück einer Person geben. Während ihr bei Senat, Hochschulrat und Fakultätsräten deshalb mit allen Stimmen einen Kandidat oder eine Kandidatin wählen dürft, müsst ihr euch bei den sonstigen Vertretern mindestens vier Personen raussuchen.
Wer tritt an?
Bei den Fakultätsräten stellen die Fachschaften wie gewohnt eine Liste auf. Andere Optionen gibt es traditionell nicht. Eine „Ausnahme“ ist hier nur die RW: Dort dürft ihr zwischen zwei Listen wählen – eine für die Juristen und eine für die WiWis.
Um die Sitze im Senat, dem Hochschulrat und bei den sonstigen Vertretern konkurrieren dagegen die politischen Hochschulgruppen. Und hier hat sich etwas verändert: Erstmals seit 2015 gibt es mehr als vier Optionen. Wie in den letzten Jahren treten einerseits Grüne, Jusos, die Liberale Hochschulgruppe und der RCDS an. Gänzlich neu ist dagegen die Volt Hochschulgruppe. Außerdem feiert „Die Liste“ ihr Comeback. Der Ableger der Satire-Vereinigung „Die Partei“ war vor fünf Jahren letztmals bei einer Hochschulwahl dabei. Sie kandidiert allerdings nur bei den sonstigen Abgeordneten.
Was machen die Studierendenvertreter eigentlich?
„Grob gesagt hat das StuPa zwei Aufgabenbereiche“, sagt Paul Neumaier. Einerseits kümmert es sich um Veranstaltungen: „Wir organisieren Dinge wie den Mensa-Abend, die Bayreuther Debatten oder das Campus Kultur Semester“. Zum anderen säßen die Abgeordneten in verschiedenen Gremien, um die Studierendeninteressen zu vertreten. Dazu gehören nicht nur Hochschulrat und Senat, sondern zum Beispiel Kommissionen der Hochschulleitung zu Bereichen wie Lehre, IT oder Studienzuschüssen. Und je höher die Wahlbeteiligung ist, desto einfacher sei es, die Anliegen zu begründen.
Wo kann man sich zusätzlich informieren?
Eine zentrale Anlaufstelle ist die Website der Universität. Dort wird unter dem Punkt „Hochschulwahl 2020“ Wissenswertes zur Abstimmung und den jeweiligen Gruppen zusammengefasst. Wer noch mehr Informationen will, kann auf den Facebook oder Instagram-Seiten der politischen Hochschulgruppen vorbeischauen. Auch die Fachschaften stellen dort häufig Material zur Verfügung.
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