Es gibt viele Gerüchte über Gurkenkrümmung und gehäkelte Topflappen. Der Falter klärt auf.
Eine kostenintensive, ineffiziente Verwaltung oder der allgemeine Regulierungswahn sind die Paradebeispiele für alles, was in der EU angeblich falsch läuft. Doch neben berechtigter Kritik an bestimmten Prozessen gibt es auch viele Mythen über die EU. Oftmals beinhalten diese einen wahren Kern, während die wichtigsten Details auf der Strecke bleiben. Der FALTER hat sich deshalb auf die Suche nach dem Wahrheitsgehalt einiger der hartnäckigsten und kuriosesten Mythen gemacht. Für zukünftige Diskussionen über die EU, insbesondere in Bezug auf die bevorstehende Europawahl, seid ihr damit bestens gewappnet.
1. Gurkenverordnung
Für unwilliges Kopfschütteln sorgte lange die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken, kurz: die Gurkenverordnung. Von 1988 bis 2009 wurde bestimmt, dass Salatgurken der Klasse „Extra“ sich höchstens einen Zentimeter pro zehn Zentimeter Länge krümmen dürfen. Die Verordnung beruht aber nicht auf peniblen EU-Bürokraten, sondern normierte die bis dato unverbindliche Empfehlung der UN-Wirtschaftskommission für Europa. Diese wiederum orientierte sich an den Wünschen großer Discounter. Gerade Gurken brauchen weniger Platz als gekrümmte, wodurch Transport und Lagerung günstiger werden. Bereits 2009 wurden diese und andere Gemüseverordnungen von der EU-Kommission wieder abgeschafft, allerdings unter Protest zahlreicher Mitgliedsstaaten und Bauernverbände. Aus besagten ökonomischen Gründen sind die meisten Gurken in Supermärkten auch heute noch gerade.
2. Deutschland ist größter Geber und kleinster Nehmer
Wenn diskutiert wird, ob die EU-Mitgliedschaft für einen Staat mehr Vorteile oder Nachteile hat, wird oft Bezug auf den finanziellen Aufwand genommen. Fakt ist, dass Deutschland seit Jahren im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten die höchsten Leistungen einbringt und derzeit weniger Leistungen von der EU zurückerhält. Der negative Saldo betrug 2017 10,7 Milliarden Euro. Betrachtet man aber die Ausgaben für den einzelnen Bürger, zahlt Schweden pro Kopf 139 Euro, Deutschland nur 122 Euro, dicht gefolgt von Dänemark, Österreich und den Niederlanden. Die Ausgaben Deutschlands fallen also nur durch die größere Einwohnerzahl so hoch aus. Abgesehen davon lässt sich die Frage nach Vor- und Nachteilen einer EU-Mitgliedschaft nicht nur aus finanzieller Sichtweise beurteilen. Freier Personenverkehr, Binnenmarkt, und politische Stabilität sind nur einige Beispiele für die positiven Seiten der EU.
3. Die Verwaltung verschlingt einen Großteil der EU-Ausgaben
8,7 Milliarden Euro benötigt die gesamte Verwaltung der EU (Stand 2015). Diese Summe ist zwar hoch, aber nicht der Beleg dafür, dass allein die Bürokratie in der EU die höchsten Kosten verursacht. Im Vergleich zum gesamten EU-Haushalt liegen die Kosten für die Verwaltung fast konstant bei circa sechs Prozent. Die Zahlen zu den einzelnen Ausgabenbereichen des EU-Haushaltes und der Verwaltung sind zudem öffentlich nachlesbar aufgeschlüsselt und damit für jeden Bürger überprüfbar.
4. Verbot gehäkelter Topflappen
Die EU will mir verbieten, dass ich die gehäkelten Topflappen meiner Oma benutze! Erhitzte Gemüter können sich sofort wieder beruhigen, denn dieser Mythos stimmt nicht. 2018 trat eine EU-Verordnung in Kraft, die unter anderem Sicherheitsstandards für Ofenhandschuhe festlegt. Kommerziell vermarktete Ofenhandschuhe für den Privatgebrauch sollen genauso sicher sein wie bei berufsbedingter Anwendung. Dafür sind diese besser geeignet als gehäkelte Topflappen, was die meisten Hersteller ohnehin schon erkannt und ihr Angebot angepasst haben. Selbstgehäkelte Topflappen dürfen selbstverständlich trotzdem weiterverwendet und auch auf Basaren verkauft werden.
5. Hohe Subventionen für Landwirte
EU-Einnahmen kommen hauptsächlich Landwirten zu Gute? 1985 erhielten Bauern tatsächlich noch Zahlungen, die 70 Prozent des EU-Haushaltes ausmachten. Grund dafür waren die an die Produktion der Bauern gekoppelten Zahlungen, die in der Nachkriegszeit festgesetzt wurden, um die Nahrungsmittelproduktion anzukurbeln. Durch das schnelle Wirtschaftswachstum entstand aber eine Überproduktion und damit verbundene hohe Subventionen. Diese wurden mithilfe von weitreichenden Reformen der Agrarpolitik stückweise eingeschränkt. Heute betragen die Subventionen an die Landwirte in der EU nur noch 30 Prozent des Haushaltes. Zum Vergleich: In den USA sind sie derzeit doppelt so hoch.
6. Verbot von Bierausschank in Steinkrügen
Panik in Bayern: Die EU schreibt vor, dass traditionelle Steinkrüge nicht mehr zum Bierausschank verwendet dürfen. Zwar gibt es die EU-Richtlinie 2004/22, nach der „Messgeräte“ wie Bierkrüge zur Kontrolle der Füllmenge bestimmte Anforderungen wie das Vorhandensein eines Messtrichs erfüllen müssen. Daraus ergibt sich aber kein Verbot seitens der EU für Steinkrüge zum Bierausschank. Der deutsche Gesetzgeber hat allerdings eine über die Richtlinie hinausgehende Regelung geschaffen, die besagt, dass am Boden der Krüge der Aufdruck „Nicht für schäumende Getränke zu verwenden“ stehen muss. Damit soll der Konsument vor einer absichtlichen und nicht sichtbaren geringeren Einfüllhöhe geschützt werden. Von dieser Regelung gibt es aber Ausnahmen, sodass Liebhaber von Steinkrügen wie gewohnt ihr Bier darin genießen können.
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