Noch immer erschweren bauliche, kommunikative, strukturelle und didaktische Barrieren das Studium beeinträchtigter Studierender. Oft brauchen sie länger bis zum Studienabschluss, unterbrechen das Studium öfter und wechseln das Fach häufiger als ihre nicht beeinträchtigten Kommiliton_innen. Dabei verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten – darunter auch Deutschland –, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben: ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Studierenden.
Die Universität Bayreuth möchte die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz „Hochschule für Alle“ umsetzen und ein chancengerechtes Studium für alle Studierende und Studieninteressierte ermöglichen. Das Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende (becks) stellt sich dieser Aufgabe und informiert über die Rechte, Nachteilsausgleiche und weitere Unterstützungen im Studium. Zudem engagiert becks sich für Barrierefreiheit in der Lehre sowie in den Universitätsgebäuden.
Ein Leitfaden für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit an der Universität Bayreuth ist gemeinsam mit den zentralen Einrichtungen der Universität erarbeitet worden. Auf der Homepage ist er als Online-Version sowie als PDF für den Download verfügbar. Als Hardcover liegt der Leitfaden auch bei den Prüfungsämtern, den Fachschaften, Beratungsstellen sowie in der Zentralbibliothek aus.
Die Beratungen bei becks sind vertraulich, unabhängig und kostenlos. Darüber hinaus werden regelmäßig aktuelle Informationen auf Facebook und der Homepage zum Thema „Studieren mit Behinderung und chronischer Krankheit“ geteilt und regelmäßig ein Newsletter per E-Mail verschickt.
Um auch die Lehre barrierefrei zu gestalten, arbeitet becks momentan eng mit dem Fortbildungszentrum für Hochschullehre (FBZHL) zusammen. Für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Angestellte der Universität werden Fortbildungsmöglichkeiten organisiert, um Ziele der inklusiven Hochschule, wie beispielsweise das Erstellen barrierefreier Dokumente, zu vermitteln. Die Lehrenden werden für die Bedarfe, Ansprüche und Rechte der betroffenen Studierenden sensibilisiert. Insbesondere bei Studierenden mit nicht-wahrnehmbaren Beeinträchtigungen sollen auch Prüfungsämter über die unterschiedlichen Formen des Nachteilsausgleichs für den Einzelnen aufgeklärt werden. Die meisten Beeinträchtigungen sind nicht sichtbar, dazu gehören unter anderem chronische Krankheiten oder psychische Probleme. Auf dem Campus fallen diese benachteiligten Studierenden nicht auf – die wenigsten sitzen im Rollstuhl.
Die Veranstaltungen an der Universität Bayreuth sollen für jede/jeden zugänglich sein, weshalb aktuell mit dem staatlichen Bauamt daran gearbeitet wird, den Campus barrierefreier zu gestalten.
Falls Sie an der Universität Bayreuth auf bauliche, inhaltliche, soziale oder strukturelle Barrieren stoßen, geben Sie becks Bescheid. Ebenfalls sind Fragen, Kritiken und Verbesserungsvorschläge immer willkommen.
becks – Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende
Universität Bayreuth
Wölfelstr. 2, Zi. 205
95444 Bayreuth
Tel.: +49 (0) 921/55 4506 (Montag 8-14 Uhr)
E-Mail: becks@uni-bayreuth.de
www.becks.uni-bayreuth.de
www.facebook.com/becksbayreuth
Offene Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Donnerstags, 9 – 10 Uhr, Zimmer 2.57 im Studentenwerk Oberfranken oder Terminvereinbarung im Büro in der Innenstadt
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